
Links zum Lebensmittelrecht
von RA Amin Werner Bonn/WienI. Einleitung
Das Lebensmittelrecht ist eine sich ständig verändernde Rechtsmaterie,
die immer stärker von der Entwicklung in der Europäischen Union beeinflusst
wird. Um stets auf dem neuesten Stand der Rechtssetzung zu sein, müssen
die Rechtsquellen beobachtet werden. Das kann in klassischer Weise durch den
Bezug des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, des Bundesgesetzblattes
und anderer Verkündungsblätter geschehen. Daneben werden von vielen
Verlagen auch Gesetzes- und Verordnungssammlungen angeboten. Um die richtige
Anwendung der Gesetze und Verordnungen gewährleisten zu können, sind
im Buchhandel auch eine Fülle von Kommentaren, Lehrbücher und Handbücher
erhältlich.
Dieser Artikel soll einen Einblick in die für jedermann kostenlose Informationsmöglichkeiten
zu den Rechtsnormen im Internet geben, er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
soll jedoch helfen, den Einstieg bei der Suche nach Rechtsnormen zu erleichtern.
II. Internetnutzung
Im World Wide Web (www) werden eine Fülle von Homepages angeboten, die
für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Informationen
werden zum Ausdrucken in einer besonderen Druckversion oder wie am Bildschirm
ersichtlich angeboten. Ferner gibt es viele Anbieter, die ihre Informationen
zum "Herunterladen" in verschiedenen Datenformate, meist in sogenannten
pdf-Dateien, zur Verfügung stellen. Um die Dateien lesen und ausdrucken
zu können, werden allerdings spezielle Programme (Software) benötigt,
wie z.B. den Acrobat ReaderÒ, der kostenlos im Internet verfügbar
ist. Je nach Vorlage können die Dateien sehr groß seien, so dass
die Ladezeiten vom Internetzugang, z.B. ISDN oder DSL, abhängig sind.
Die in diesem Artikel erscheinenden Links zu den Homepages geben den Stand von
Mai 2003 wieder.
III. Europäisches Recht:
Das europäische Recht wird durch die EU-Kommission (http://europa.eu.int/comm/index_de.htm)
und das EU-Parlament (http://www.europarl.eu.int/basicdoc/de/default.htm)
gesetzt. Es wird entweder als Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten noch
in nationales Recht umgesetzt werden müssen, oder als Verordnungen, die
in den Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam werden, im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften (http://europa.eu.int/eur-lex/de/index.html)
verkündet. Diese vorgenannte Eur-Lex-Datenbank bietet auch eine sehr komfortable
Suchfunktion an. Im Amtsblatt werden auch regelmäßig Stellungnahmen
und Bewertungen von Ausschüssen und Organen der EU veröffentlicht,
die eine Hilfestellung für das Verständnis von Richtlinien und Verordnungen
sein können.
Für bestimmte horizontale und vertikale Rechtsmaterien bietet die EU besondere
Homepages an, die neben der Geschichte der Rechtsgebiete auch Erläuterungen
und die aktuelle konsolidierte Fassung anbieten. Von besonderem Interesse sind
für den Praktiker auch die Dokumente, die für die zukünftigen
Änderungen der Rechtsmaterien wichtig sind.
Folgende Links werden besonders hervorgehoben:
Lebensmittelbasisverordnung:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_031/l_03120020201de00010024.pdf
Lebensmittelzusatzstoffe:
http://europa.eu.int/comm/food/fs/sfp/addit_flavor/additives/index_de.html
Aromen:
http://europa.eu.int/comm/food/fs/sfp/addit_flavor/flavourings/index_de.html
Kennzeichnung von Lebensmittel:
http://europa.eu.int/comm/food/fs/fl/fl_index_de.html
Gentechnikrecht:
http://europa.eu.int/comm/food/fs/gmo/gmo_index_de.html
Rückstände/Kontaminanten:
http://europa.eu.int/comm/food/fs/sfp/fcr/fcr_index_de.html
Lebensmittelhygiene:
http://europa.eu.int/comm/food/fs/intro/hygiene_de.html
IV. Internationales Recht:
Auf der Ebene der Vereinten Nationen gibt es zwei Organisationen, die wesentlichen
Einfluss bei der Formulierung von Standards für Lebensmittel haben. Zum
einen ist das die Weltgesundheitsorganisation - WHO - (http://www.who.int)
und zum anderen die Lebensmittel- und Landwirtschaftsorganisation - FAO - (http://www.fao.org).
Die Standards werden in den verschiedenen Arbeitsgruppen des Codex Alimentarius
Committee erarbeitet.
Auf der Homepage der FAO ist eine Übersicht des Codex Alimentarius zu finden
(http://www.fao.org/waicent/faoinfo/economic/ESN/codex/default.htm),
die eine Sammlung der Standards zur Verfügung stellt.
V. Nationales Recht:
National ist das Bundesgesetzblatt (BGBl.) die wichtigste Quelle für verkündete
Gesetze und Verordnungen. In Deutschland ist das die Homepage http://www.bundesgesetzblatt.de
und in Österreich http://www.bgbl.at/.
Veröffentlichungen der Bundesparlamente (http://www.bundestag.de
und http://www.parlinkom.gv.at/
finden sich als Bundesdrucksachen in Deutschland unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
und in Österreich unter http://www.parlinkom.gv.at/
wieder.
Daneben werden konsolidierte Fassungen der Gesetze und Verordnungen z.B. unter
folgenden Homepages veröffentlicht:
1. Deutschland:
Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZulV):
http://www.lebensmittel.org/zusatzst/zusatzst.htm
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG):
http://www.veterinärnetz-hessen.de/lebensmittelüberwachung/rechtsvorschriften/lmbg_1.htm
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV):
http://www.veterinärnetz-hessen.de/lebensmittelüberwachung/rechtsvorschriften/lebensmittel_kennzeichnungs_verordnung.htm
2. Österreich:
Weiterführende Links bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und Bundesamt für Ernährungssicherheit: http://www.ages.at/aktuell/index.html und des Österreichischen Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: http://www.lebensministerium.at/lebensm/.)
VI. Schlussbetrachtung:
Neben dem Lebensmittelrecht gibt es noch eine Fülle von anderen Rechtsvorschriften,
z.B. zum Zivil-, Arbeits-, Arbeitnehmerschutz- oder Strafrecht, die im Internet
verfügbar sind. Fast alle Staatsorgane von Österreich und Deutschland
sind im Internet verfügbar. Insbesondere die obersten nationalen und europäischen
Gerichte und viele Bundes- und Landesbehörden aber auch die Generaldirektionen
der EU-Kommission, die eine Fülle von Dienstleistungen und Informationen
für den Bürger in das Internet gestellt haben. Durch die gängigen
Internet-Suchmaschinen kann sich der interessierte Nutzer eine umfangreiche
Übersicht verschaffen.
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